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   VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03   

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https://dejure.org/2003,3034
VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 (https://dejure.org/2003,3034)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 (https://dejure.org/2003,3034)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 2003 - 9 TG 2727/03 (https://dejure.org/2003,3034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 2 AuslG, § 50 Abs 3 AuslG, § 50 Abs 1 AuslG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des fiktiven Bleiberechts eines Ausländers durch Ablehnung der beantragten Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung ; Darlegungsumfang bei Beantragung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ; Ungewisse Aussicht eines baldigen Studienabschlusses als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 50 Abs. 2; AuslG § 50 Abs. 3 S. 3; AuslG § 70 Abs. 3 S. 1
    D (A), Abschiebungsandrohung, Palästina, Zielstaatsbezeichnung, Rechtswidrigkeit

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 2; ; AuslG § 50 Abs. 3 S. 3; ; AuslG § 70 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsbewilligung, Zielstaatsbestimmung, Zweckerreichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 535
  • DVBl 2004, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03
    Mit dieser gesetzlichen Wertung stünde es nicht in Einklang, aus dem Fehlen einer nach § 50 Abs. 2 AuslG gebotenen Zielstaatsbezeichnung auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt zu schließen (so auch vgl. Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand September 1999, § 50 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Mai 2003, § 50 AuslG Rn. 14 c; in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, BVerwGE 111, 343; a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 12 TH 1303/93 -, EZAR 044 Nr. 6).

    Denn sowohl die (formelle) Präklusion nach § 70 Abs. 3 AuslG als auch der allgemein aus der Bestandskraft eines Verwaltungsakts folgende Ausschluss von Einwendungen setzt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bezeichnung eines konkreten Zielstaates in der Abschiebungsandrohung voraus (so BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, BVerwGE 111, 343).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt § 50 Abs. 2 AuslG eine Einschränkung auf Teilgebiete des Territoriums eines Zielstaats nicht zu (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 9 C 4.99 -, InfAuslR 2000, 122 ).

    Ebenso wie in den Fällen, in denen eine Zielstaatsbestimmung gänzlich unterbleibt oder unspezifiziert der "Herkunftsstaat" als Ziel bezeichnet wird, ist auch im Falle der Angabe eines Gebiets, das kein Staat ist, dem Ausländer vor der Abschiebung der Zielstaat bekannt zu gegeben, um ihm dadurch zu ermöglichen, seine zielstaatsbezogenen Einwendungen erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen können (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 -, BVerwGE 110, 74 ).

  • VGH Hessen, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91

    Aufenthaltsbewilligung: zur Prognose, ob ein Ausländer das Ziel seines

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03
    Dabei ist die behördliche Bewertung des Sachverhalts einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 19. Mai 2003 - 9 TG 1096/03 -, vom 29. Oktober 2002 - 9 TG 2080/02 - und vom 4. September 1991 - 13 TH 1983/91 -, EZAR 114 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 20.10.1993 - 12 TH 1303/93

    Bezeichnung des Zielstaates in einer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03
    Mit dieser gesetzlichen Wertung stünde es nicht in Einklang, aus dem Fehlen einer nach § 50 Abs. 2 AuslG gebotenen Zielstaatsbezeichnung auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt zu schließen (so auch vgl. Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand September 1999, § 50 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Mai 2003, § 50 AuslG Rn. 14 c; in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, BVerwGE 111, 343; a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 12 TH 1303/93 -, EZAR 044 Nr. 6).
  • VG Aachen, 01.03.2001 - 4 K 3022/99
    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2003 - 9 TG 2727/03
    Unter den Beteiligten ist unstreitig, dass ein Staat Palästina nicht existiert (vgl. insoweit auch VG Aachen, Urteil vom 1. März 2001 - 4 K 3022/99 -, InfAuslR 2001, 338).
  • VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15

    Abschiebungsandrohung; Palästina; Palästinensische Autonomiegebiete;

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist mit dem Begriff "Staat" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Staat im völkerrechtlichen Sinn gemeint; Zielstaat könne damit kein völkerrechtlich nicht existenter Staat sein (vgl. Hocks, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 59 AufenthG, Rz. 5; Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, Stand: 95. EL Febr. 2016, § 59 Rz. 31; für Jugoslawien VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 A 2801/92 -, juris Rz. 6; für Palästina Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 -, juris Rz. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, juris Rz. 9).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Palästinensischen Autonomiegebiete kein Staat im völkerrechtlichen Sinne sind (Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rz. 31 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VG Aachen, 07.09.2004 - 3 K 1655/04
    vgl. zur Zielstaatsbezeichnung "Israel" bzw. "Palästina" bei Palästinensern aus dem Westjordanland: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluss vom 14. November 2003 - 9 TG 2727/03 -, Schnelldienst Ausländer- und Asylrecht (AuAS) 2004, 64.
  • VG Arnsberg, 21.11.2005 - 13 K 3577/04

    Anspruch auf Anerkennung der Asylberechtigung eines jordanischen

    Der maßgeblich auf die fehlende israelische Staatsangehörigkeit abstellenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Niedersachsen, vgl. Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 - , NVwZ-RR 2004, 788 f., und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14. November 2003 - 9 TG 2727/03 -, NVwZ-RR 2004, 535, wonach eine Zielstaatsbezeichnung der hier vorliegenden Art den Vorgaben des früheren § 50 Abs. 2 AuslG widersprach, folgt die Kammer nicht.
  • VG Augsburg, 17.01.2011 - Au 6 K 08.30053
    Die Benennung von Serbien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung führt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht zu ihrer Rechtswidrigkeit, selbst wenn die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 und die Anerkennung u.a. durch die Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar 2008 Kosovo zu einem Staat im Sinne des § 59 Abs. 2 AufenthG, also zu einem Staat im Sinne des Völkerrechts (HessVGH NVwZ-RR 2004, 535 und Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 59 Rn. 6) gemacht haben sollte.
  • VG Hannover, 04.03.2009 - 7 B 224/09

    Israel, Palästina, palästinensische Autonomiegebiete, Gaza, Palästinenser,

    Denn nach der herrschenden Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung widerspräche die Zielstaatsbezeichnung "Palästina" § 59 Abs. 2 Halbsatz 1 AufenthG, weil es - zumindest gegenwärtig - weder einen Staat "Palästina" noch eine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2004, NVwZ-RR 2004, S. 788 mwN; VGH Kassel, Beschluss vom 14.11.2003, NVwZ-RR 2004, S. 535 jeweils zu § 50 Abs. 2 AuslG a.F.; a.A. VG Arnsberg, Urteil vom 21.11.2005 - 13 K 3577/04.A - juris).
  • VG München, 03.12.2008 - M 22 K 08.50468

    Offensichtlich unbegründete Klage; Blutrache an Sohn wegen Mordtat des Vaters;

    Auch die Benennung von Serbien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung führt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht zu ihrer Rechtswidrigkeit, selbst wenn die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 und die Anerkennung u.a. durch die Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar 2008 zu einem Staat im Sinne des § 59 Abs. 2 AufenthG, also zu einem Staat im Sinne des Völkerrechts (HessVGH NVwZ-RR 2004, 535 und Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 59 Rn. 6) geführt haben sollte (zur Problematik der einseitigen Sezession Kosovos siehe Deutscher Bundestag, Sezessionsrecht, Staatswerdung und Anerkennung von Staaten, Wissenschaftliche Dienste Nr. 47 vom 17.9.2007; ders., Zum Status des Kosovo, Wissenschaftliche Dienste Nr. 20/07 vom 11.6.2007; F.A.Z.-Gastbeitrag des Völkerrechtlers Prof. Dr. G. Nolte vom 1.4.2008 "Kein Recht auf Abspaltung"; Beauftragung des Internationalen Gerichtshofs mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch die UN-Vollversammlung auf Antrag Serbiens, siehe SZ vom 9.10.2008).
  • VG München, 03.12.2008 - M 22 K 07.50404

    Asyl Serbien/Kosovo; Volkszugehörigkeit: albanisch; Tod des Ehemannes bei

    Die Benennung von Serbien als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung führt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht zu ihrer Rechtswidrigkeit, selbst wenn die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 und die Anerkennung u.a. durch die Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar 2008 Kosovo zu einem Staat im Sinne des § 59 Abs. 2 AufenthG, also zu einem Staat im Sinne des Völkerrechts (HessVGH NVwZ-RR 2004, 535 und Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 59 Rn. 6) gemacht haben sollte (zur Problematik der einseitigen Sezession Kosovos siehe Deutscher Bundestag, Sezessionsrecht, Staatswerdung und Anerkennung von Staaten, Wissenschaftliche Dienste Nr. 47 vom 17.9.2007; ders., Zum Status des Kosovo, Wissenschaftliche Dienste Nr. 20/07 vom 11.6.2007; F.A.Z.-Gastbeitrag des Völkerrechtlers Prof. Dr. G. Nolte vom 1.4.2008 "Kein Recht auf Abspaltung"; Beauftragung des Internationalen Gerichtshofs mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch die UN-Vollversammlung auf Antrag Serbiens, siehe SZ vom 9.10.2008).
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